TTIP, CETA, TISA – So nicht!

TTIP und CETA – die beiden transatlantischen Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada, sowie die Dienstleistungsvereinbarung TISA stehen derzeit im öffentlichen Blickpunkt. Wir Grüne möchten Sie hier gern über die üblichen Schlagworte hinaus informieren.

Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Vereinbarungen sehr viel mehr sein sollen als reine Handelsabkommen. Denn der Handel zwischen Nordamerika und der EU floriert seit Jahren, ganz ohne TTIP & Co. Die Märkte der USA und der EU sind bereits sehr offen. Unternehmen von beiden Seiten des Atlantiks investieren schon jetzt Milliardensummen auf der jeweils anderen Seite. Die Einfuhrzölle sind bereits niedrig, liegen bei etwa vier Prozent im Schnitt. Sicher gibt es einzelne Wirtschaftszweige, für die Zölle noch ein Problem darstellen – das ist aber eher eine Randerscheinung und auch ohne einen solch umfassende Verträge lösbar.

In den Verhandlungen zu TTIP und CETA geht es deshalb auch nur zu einem kleinen Teil um Zölle oder die Schaffung von Marktzugängen. Der Kern der Verhandlungen ist ein anderer: Verhandelt wird die Angleichung von bestehenden Standards und die Möglichkeit von Angleichungen in der Zukunft. Während die EU-Kommission beteuert, dass dadurch keine Standards untergraben werden, gibt es immer mehr Hinweise, die zeigen: Unser Misstrauen ist gerechtfertigt. Und die Sorge ist begründet, dass Handelsabkommen wie TTIP eine Hintertür dafür werden sollen, um soziale und ökologische Standards zulasten des Gemeinwohls abzusenken.

Auswirkungen auf Kommunen

Auch für Kommunen kann das TTIP gravierende Auswirkungen haben. Wir müssen vor allem dafür sorgen, dass Kommunen auch in Zukunft das Leben vor Ort mitgestalten können. Dafür müssen sie handlungsfähig bleiben. Diese Handlungsfähigkeit darf mit TTIP nicht beschränkt werden.

TTIP und CETA betreffen auch die Kommunen
TTIP und CETA treffen auch die Kommunen

Öffentliche Dienstleistungen sind prinzipiell nicht vom TTIP-Verhandlungsmandat ausgenommen. Ausgenommen sind bisher nur hoheitliche Dienste wie Polizei oder die öffentlichen Verwaltungen. TTIP könnte also Regeln enthalten, die den Spielraum für Kommunen einschränken – zum Beispiel dadurch, dass die besondere Berücksichtigung lokaler oder gemeinnütziger Unternehmen bei Ausschreibungen, die Beauftragung kommunaler Unternehmen (wie Stadtwerke) untersagt oder zumindest massiv erschwert wird. Schwellenwerte für die transatlantische Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen könnten ein für alle Mal im TTIP festgeschrieben werden.

Das TTIP soll sogenannte „Stillstands-Klauseln“ und „Ratchet-Klauseln enthalten. Stillstands-Klauseln sorgen dafür, dass Dienstleistungen, die in der Vergangenheit liberalisiert wurden, nicht mehr in öffentliche Hand zurückgeführt werden können. Die Ratchet-Klauseln funktionieren ähnlich, denn sie sorgen dafür, dass die Dienstleistungen, die in Zukunft liberalisiert werden, nicht mehr zurückgeführt werden können.

Hat eine Stadt also z.B. ihre Abfallentsorgung privatisiert, und ist dieser Bereich von einer Stillstandsklausel erfasst, könnte mit TTIP die Rekommunalisierung erschwert werden – oder gar nicht mehr möglich sein. Im Detail regeln solche Abkommen in sogenannten Annexen (Anhänge), welche Bereiche von solchen Klauseln betroffen sind und welche nicht. Prinzipiell richten solche Klauseln sich aber gegen die Ausweitung des Handlungsspielraums von Städten und Gemeinden.

Grundsätzlich verfolgt TTIP bei den Dienstleistungen einen Negativlistenansatz. Konkret heißt das, dass alle Dienstleistungen, die nicht liberalisiert werden sollen, in den Annexen aufgelistet werden müssen. Was nicht enthalten ist, darf in Zukunft nicht mehr allein öffentlich geregelt werden. Die Gefahr ist groß, dass Dienstleistungen der Kommunen nicht ausreichend erfasst sind und Schlupflöcher für die Liberalisierung von kommunalen Dienstleistungen entstehen. Auch werden künftige, heute noch gar nicht definierte öffentliche Dienstleistungen nicht erfasst. Damit wird der Status Quo fixiert und öffentliche Dienstleistungen können nicht auf neue Bereiche ausgeweitet werden.

Wir finden das falsch und fordern deshalb, auf eine Positivliste zu setzen: Bei diesem Ansatz wird der Spieß umgedreht, alle Dienstleistungen können prinzipiell erstmal auch in öffentlicher Hand bleiben –und die Dienstleistungen, die liberalisiert werden sollen, müssen aufgelistet werden. Das dürfen keine kommunalen Dienstleistungen sein. Für den Ansatz einer Positivliste werden wir weiterhin kämpfen.

Was sind Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren?

Mit in den Abkommen verbrieften Klageprivilegien können Konzerne gegen Staaten klagen, wenn sie sich durch Regeln oder Gesetze ungerecht behandelt sehen oder der Meinung sind, dass ihre Profite durch diese Regeln eingeschränkt worden sind. Die Klagen werden nicht von staatlichen Gerichten verhandelt, sondern von ad hoc eingerichteten privaten Schiedsgerichten. Die Verhandlungen sind nicht-öffentlich, und es dringt meist kaum etwas darüber nach außen. Die Schiedsrichter werden bei Schiedsgerichten bisher aus einer relativ kleinen Gruppe von Handelsexperten ausgewählt. Dabei werden sie nicht mit festem Gehalt, sondern pro Verhandlungstag bezahlt. Da nur Konzerne Staaten vor Schiedsgerichten verklagen können, haben Schiedsrichter also einen starken Anreiz, im Zweifel konzernfreundliche Urteile zu sprechen.

Schiedsgerichte tagen hinter verschlossenen Türen; ihre Urteile sind nicht öffentlich
Schiedsgerichte tagen hinter verschlossenen Türen; ihre Urteile sind nicht öffentlich

Es gibt weltweit schon eine Reihe von Verträgen, die diese Klageprivilegien enthalten – und ursprünglich waren sie sogar eine deutsche Erfindung. Schon jetzt werden Staaten vor solchen Schiedsgerichten verklagt. Der Tabakkonzern Philip Morris klagt zum Beispiel gegen Australien, da die australische Regierung ein Gesetz zum Schutz vor Tabak erlassen hat. Kanada wird verklagt, weil in einer Provinz von Kanada ein vorläufiges Verbot von Fracking erlassen wurde. Und Vattenfall will 4,7 Milliarden Schadensersatz von Deutschland, weil Deutschland aus der Atomenergie ausgestiegen ist.

Ursprünglich sollten Unternehmen mit diesen Schiedsgerichten vor überzogenen staatlichen Eingriffen im Ausland geschützt werden. Mittlerweile sehen wir an vielen Stellen aber, dass diese Klageprivilegien auch genutzt werden, um gegen Regulierung zum Schutz von Menschen und Natur vorzugehen, allein weil diese die Profite schmälern könnten.

Wir lehnen die Klageprivilegien in TTIP und auch im CETA-Abkommen deshalb ab. Wir haben dazu mehrfach Anträge im Bundestag gestellt und uns auch am Konsultationsverfahren der EU-Kommission beteiligt. Wir werden weiterhin darauf drängen, dass es kein Abkommen mit den USA oder Kanada gibt, das Konzernen die Möglichkeit gibt, gegen Gesetze und Regulierungen zum Schutz von Mensch und Umwelt vor privaten Schiedsgerichten zu klagen.

Was bedeutet regulatorische Kooperation für den Verbraucherschutz?

Mit der regulatorischen Kooperation ist gemeint, dass Unterschiede in der Standard- und Normsetzung, in Zulassungs- und Zertifizierungsverfahren beseitigt werden sollen, so dass Firmen ihre Produkte auf beiden Seiten des Atlantiks nach denselben Spielregeln verkaufen können. Ein Großteil der Wachstumsversprechen von TTIP (70 – 80%) basiert darauf, dass diese Unterschiede abgebaut werden.

Profit vor Verbraucherschutz?
Profit vor Verbraucherschutz?

In den Verhandlungen zu TTIP geht es deshalb vor allem um die Frage, ob und in welchem Umfang sich die EU und die USA auf gemeinsame Spielregeln einigen können – und für uns um die entscheidende Frage, ob dabei bestehende Standards zum Schutz von Menschen und Umwelt unter die Räder kommen. Denn die Europäische Union und die USA haben teilweise sehr unterschiedliche Standards.

In der EU gilt generell das Vorsorgeprinzip. Das heißt, in der EU kann gemäß dem Vorsorgeprinzip ein Produkt auch dann nicht zugelassen oder vom Markt genommen werden, wenn es zwar deutliche Hinweise, aber noch keinen letztgültigen Beweis für seine Schädlichkeit gibt. In den USA muss hierfür die Schädlichkeit nachgewiesen werden. Vorher darf ein Produkt nicht verboten werden, und der Nachweis ist teilweise schwierig zu erbringen.

So kommt es zum Beispiel, dass in den USA Asbest immer noch als Baustoff zugelassen ist. In den USA haben VerbraucherInnen dafür die Möglichkeit hohe Schadensersatzforderungen zu stellen. Es ist völlig unklar, wie diese beiden Prinzipien in Einklang gebracht werden sollen, ohne dass dabei eine Seite ernste Abstriche in Kauf nehmen muss.

Für die Angleichung von Regeln und Normen, die in Zukunft entstehen sollen, ist im TTIP ein sogenannter Regulierungsrat vorgesehen. In diesem Forum sollen Regulatoren von beiden Seiten dann von vornerein dafür sorgen, dass neue Regulierungen aneinander angepasst werden. Niemand hat etwas dagegen, sich über Blinkerfarben oder gemeinsame Ladegeräte auszutauschen.

Es wird im Regulierungsrat aber vermutlich um deutlich mehr gehen. So ein Forum darf auf keinen Fall die demokratischen Prozesse von Parlamente aushebeln oder vorweg nehmen. In jedem Fall müssen solche Foren transparent arbeiten und eng an bestehende parlamentarische Prozesse angebunden werden. Wir werden sehr genau beobachten, was dazu in den Verhandlungen gesagt und aufgeschrieben werden wird.

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