Eine Änderung des Baugesetzbuches (BauGB), die im Juni verkündet und im September in Kraft treten wird, erleichtert den Bau von Photovoltaikanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Wohngebieten. Demnach sind die Anlagen künftig auch dann genehmigungsfrei, wenn die erzeugte Energie nicht oder überwiegend nicht der Deckung des Eigenbedarfs dient.
Die Kommunen haben allerdings bis zum Inkrafttreten des Gesetzes und der ergänzenden Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Möglichkeit, durch Änderungen in den Bebauungsplänen Gebiete zu Tabuzonen für solche Anlagen zu erklären, etwa um dem Denkmalschutz Rechnung zu tragen.
Die Gemeinde Reppenstedt hat durch einen Beschluss des Verwaltungsausschusses am Donnerstag auf eine solche Beschränkung verzichtet. Der Planungsausschuss des Gemeinderates hatte das bereits in öffentlicher Sitzung am 8. August einstimmig empfohlen. Der nicht öffentlich tagende VA ist dieser Empfehlung nun gefolgt.
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