Eigentlich hatten Anwohner nur auf Herausnahme zweier Grundstücke aus dem Sanierungsgebiet geklagt, aber der Senat des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg hat sich entschieden, die gesamte Sanierungssatzung zu kippen. Der Reppenstedter Gemeinderat steht damit vor dem Scherbenhaufen seines wichtigsten Projektes für die nächsten Jahre. Millionen von Fördermitteln hängen daran. Was daraus nun wird, steht zunächst in den Sternen. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde berät morgen.
Das Urteil dürfte landes- wenn nicht bundesweite Wirkung entfalten, denn das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es in Reppenstedt keinen Sanierungsbedarf erkennen könne (“Reppenstedts Ortsmitte ist nicht Berlin Marzahn.”) Dieser Argumentation folgend, wären in Zukunft Sanierungen nach Baugesetzbuch wohl nur noch in wenigen Orten Niedersachsens denkbar.
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