Grundsteuerreform aus Gellerser Sicht 9. Apr. 20194. Feb. 2021 | Oliver Glodzei Der Bundesfinanzminister hat heute seinen Gesetzesentwurf zur Grundsteuerreform vorgelegt. Die war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht vergangenes Jahr die bisherige Regelung verworfen hat. Was die Pläne für jede und jeden einzelnen bedeuten, ist noch längst nicht klar, weil der Entwurf im weiteren Prozess noch stark verändert werden dürfte. Die politischen Akteure in Gellersen waren sich jedoch bislang einig, dass die Reform nicht zu einer Steuererhöhung führen soll. Die Gemeinden würden also mit Inkrafttreten der Reform im kommenden Jahr die Hebesätze so anpassen, das sie genau die gleiche Summe einnehmen wie bisher. Wenn sich aber durch die Reform die Grundstückswerte im Vergleich zueinander verschieben, was wahrscheinlich ist, kann sich für die eine oder den anderen eben doch eine Erhöhung oder auch eine Senkung der zu entrichtenen Steuer ergeben. Das spürten dann auch Mieterinnen und Mieter, weil die Grundsteuer auf die Nebenkosten geschlagen wird. Für eine Änderung dieser Regelung gibt es derzeit keine Mehrheit im Bundestag. Samtgemeinde und Gemeinden sollten Sie nun frühzeitig über die Veränderungen informieren und -wo erforderlich- Härten abfedern, wobei wir noch nicht wissen, welche Möglichkeiten uns das neue Gesetz dazu einräumen wird. Bislang hieß es aus Regierungskreisen, dass es in Einzelfällen zu Entlastungen oder Mehrbelastungen “im mittleren zweistelligen Eurobereich” pro Jahr kommen könne. Wir werden Sie damit jedenfalls nicht allein lassen.
Der Bundesfinanzminister hat heute seinen Gesetzesentwurf zur Grundsteuerreform vorgelegt. Die war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht vergangenes Jahr die bisherige Regelung verworfen hat. Was die Pläne für jede und jeden einzelnen bedeuten, ist noch längst nicht klar, weil der Entwurf im weiteren Prozess noch stark verändert werden dürfte. Die politischen Akteure in Gellersen waren sich jedoch bislang einig, dass die Reform nicht zu einer Steuererhöhung führen soll. Die Gemeinden würden also mit Inkrafttreten der Reform im kommenden Jahr die Hebesätze so anpassen, das sie genau die gleiche Summe einnehmen wie bisher. Wenn sich aber durch die Reform die Grundstückswerte im Vergleich zueinander verschieben, was wahrscheinlich ist, kann sich für die eine oder den anderen eben doch eine Erhöhung oder auch eine Senkung der zu entrichtenen Steuer ergeben. Das spürten dann auch Mieterinnen und Mieter, weil die Grundsteuer auf die Nebenkosten geschlagen wird. Für eine Änderung dieser Regelung gibt es derzeit keine Mehrheit im Bundestag. Samtgemeinde und Gemeinden sollten Sie nun frühzeitig über die Veränderungen informieren und -wo erforderlich- Härten abfedern, wobei wir noch nicht wissen, welche Möglichkeiten uns das neue Gesetz dazu einräumen wird. Bislang hieß es aus Regierungskreisen, dass es in Einzelfällen zu Entlastungen oder Mehrbelastungen “im mittleren zweistelligen Eurobereich” pro Jahr kommen könne. Wir werden Sie damit jedenfalls nicht allein lassen.