Therapiehunde sollten ebenso von der Steuer befreit sein, wie bisher schon Assistenzhunde (z.B. Blindenhunde) und Diensthunde. Wer einen Hund aus dem Tierheim übernimmt, sollte für eine Zeit lang gar keine Steuer zahlen. Zwei Forderungen der Grünen Gellersen zur anstehenden Neufassung der Hundesteuersatzungen in den vier Mitgliedsgemeinden.
Seit Jahren gilt in vielen Kommunen eine deutlich höhere Hundesteuer für bestimmte, pauschal als gefährlich eingestufte Hunderassen. Nun hat der Niedersächsische Städte– und Gemeindebund den Kommunen mitgeteilt, dass dies so generell nicht mehr zulässig ist. Es bedarf somit einer Neuregelung der Hundesteuer, auch in Gellersen. Grundsätzlich werden dadurch in Zukunft die höheren Steuersätze nur dann erhoben, wenn ein Hund vom Veterinäramt des Landkreises als gefährlich eingestuft wurde.
Bei der Gelegenheit sollen nach dem Willen der Verwaltung die Satzungen und Steuersätze in den vier Gliedgemeinden angeglichen werden. Wir finden, dabei kann man sie auch gleich noch anderweitig modernisieren: Assistenzhunde, wie Blindenhunde, sind nach dem Fünften Sozialgesetzbuch als „Hilfsmittel“ zu verstehen und daher generell steuerbefreit. Wir finden, das sollte auch für Therapiehunde gelten, die immer häufiger in der modernen medizinischen Behandlung und Betreuung eingesetzt werden. Wir schlagen hier eine Steuerbefreiung dieser Hunde für die Zeit ihrer Einsatzjahre vor. Das kann nach Erstantrag und jährlichem Nachweis der Einsatztätigkeit erfolgen.
Und auch für Hunde, die aus dem Tierheim eine neue Besitzerin oder Besitzer finden, soll in den ersten drei Jahren eine Steuerbefreiung und ab dem 4. Jahr ein reduzierter Steuersatz von zum Beispiel 50 % für bis zu zwei Hunde gelten. Ab dem dritten Hund wäre wieder der normale Steuersatz gültig.
(Foto: Peggy Choucair auf Pixabay)