“Die Landesregierung wird das in der Koalitionsvereinbarung verankerte Vorhaben, die Mindestgröße von Fraktionen in den kommunalen Vertretungen im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf drei festzusetzen, zunächst nicht weiterverfolgen,” erklärt heute das Niedersächsische Innenministerium. “Erste Rückmeldungen und Vorgespräche im kommunalen Raum haben eine uneinheitliche Sichtweise im Hinblick auf die Notwendigkeit, die Mindestfraktionsstärke zu erhöhen, ergeben,” heißt es weiter.
Anders gesagt: Der Wind aus den Kommunen blies den Großkoalitionären kräftig ins Gesicht. Vielerorts hatten sich die großen Parteien mit den kleineren solidarisiert, hatten die Räte Resolutionen nach Hannover geschickt mit der Forderung, die alte Regelung zu belassen.
Gellersen nicht. Zwar hatte sogar Samtgemeindebürgermeister Röttgers erklärt “die jetzige Regelung hat sich bewährt” und den Resolutionsentwurf von Grüne/SOLI mitgetragen, doch die Groko im Samtgemeinderat verweigerte die Solidarität und brachte den Antrag zu Fall.
Glücklicherweise war das in vielen Kommunen anders. Damit ist diese Idee nun vom Tisch.
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